
- TARIFE 2025
1. Pflegeleistungen und Kostenaufteilung
Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt in der Schweiz nach dem Drei-Säulen-Prinzip: Krankenkassen, Gemeinden sowie die Leistungsempfängerinnen und -empfänger beteiligen sich daran.
- Krankenkassen übernehmen gemäss gesetzlichen Vorgaben fixe Beiträge für die Bereiche Abklärung und Beratung, Behandlungspflege sowie Grundpflege.
- Klientinnen und Klienten leisten einen Eigenanteil von maximal CHF 15.35 pro Tag, wie in Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) festgelegt.
- Gemeinden tragen die Restfinanzierung und stellen damit die vollständige Deckung der effektiven Pflegekosten sicher.
Ihre Pflegekosten auf einen Blick – Spitex Casa GmbH
Krankenkasse
Fixe Beiträge gemäss KVG
(abzüglich Selbstbehalt und Franchise)
Klient/in
Maximal CHF 15.35 pro Tag
= CHF 5’602.75 pro Jahr
Gemeinde
Restfinanzierung bis zu den Pflegevollkosten
Beiträge der Krankenkassen
Für die von den Krankenkassen (im gelb markierten Bereich) vergüteten Leistungen gelten folgende Ansätze:
Leistung | Pro Stunde |
---|---|
Abklärung und Beratung (KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a) |
Fr. 76.90 |
Behandlungspflege (KLV Art. 7 Abs. 2 lit. b) |
Fr. 63.00 |
Grundpflege (KLV Art. 7 Abs. 2 lit. c) |
Fr. 52.60 |
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Informationen zu möglichen Ausnahmen und zum Ablauf finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anteil der Klientinnen und Klienten
Für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wird ein Eigenanteil von maximal CHF 15.35 pro Tag (im grün markierten Bereich), verrechnet – unabhängig von der Anzahl täglicher Einsätze. Pro Jahr ergibt sich daraus ein Höchstbetrag von CHF 5’602.75..
Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % sowie die Franchise werden weiterhin direkt durch Ihre Krankenkasse erhoben.
3. Rolle der Gemeinden
Die Gemeinden sind verpflichtet, die Restfinanzierung der Pflegekosten (im blau markierten Bereich) sicherzustellen. Um Klientinnen und Klienten administrativ zu entlasten, kann die Spitex die Anspruchsstellung auf Grundlage einer Vollmacht übernehmen. Diese wird durch die Unterzeichnung der Vereinbarung erteilt.
4. Verrechnung und Abrechnungseinheiten (Abrechnungsmodalitäten)
Für jeden Einsatz gilt eine erste Abrechnungseinheit von 10 Minuten. Längere Leistungen werden in Schritten von 5 Minuten abgerechnet.
5. Weitere Tarife und Leistungen (Nicht-KLV Leistung)
Leistung | Pro Stunde |
---|---|
Hauswirtschaft | Fr. 50.00 |
Begleitung | Fr. 50.00 |
Betreuung | Fr. 50.00 |
Je nach Zusatzversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten. Falls Sie bereits Ergänzungsleistungen beziehen, werden diese Ausgaben direkt über die Ergänzungsleistungen gedeckt.