1. Pflegeleistungen und Kostenaufteilung

Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt in der Schweiz nach dem Drei-Säulen-Prinzip: Krankenkassen, Gemeinden sowie die Leistungsempfängerinnen und -empfänger beteiligen sich daran.

Ihre Pflegekosten auf einen Blick – Spitex Casa GmbH

Krankenkasse

Fixe Beiträge gemäss KVG
(abzüglich Selbstbehalt und Franchise)

Klient/in

Maximal CHF 15.35 pro Tag 

Gemeinde

Restfinanzierung bis zu den Pflegevollkosten

Beiträge der Krankenkassen

Für die von den Krankenkassen  vergüteten Leistungen gelten folgende Ansätze:

Leistung Pro Stunde
Abklärung und Beratung
(KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a)
Fr. 76.90
Behandlungspflege
(KLV Art. 7 Abs. 2 lit. b)
Fr. 63.00
Grundpflege
(KLV Art. 7 Abs. 2 lit. c)
Fr. 52.60

Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Informationen zu möglichen Ausnahmen und zum Ablauf finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anteil der Klientinnen und Klienten

Für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen wird ein Eigenanteil von maximal CHF 15.35 pro Tag , verrechnet – unabhängig von der Anzahl täglicher Einsätze. 
Der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % sowie die Franchise werden weiterhin direkt durch Ihre Krankenkasse erhoben.

3. Rolle der Gemeinden

Die Gemeinden sind verpflichtet, die Restfinanzierung der Pflegekosten sicherzustellen. Um Klientinnen und Klienten administrativ zu entlasten, kann die Spitex die Anspruchsstellung auf Grundlage einer Vollmacht übernehmen. Diese wird durch die Unterzeichnung der Vereinbarung erteilt.

4. Verrechnung und Abrechnungseinheiten (Abrechnungsmodalitäten)

Für jeden Einsatz gilt eine erste Abrechnungseinheit von 10 Minuten. Längere Leistungen werden in Schritten von 5 Minuten abgerechnet.

5. Weitere Tarife und Leistungen (Nicht-KLV Leistung)

Leistung Pro Stunde
Hauswirtschaft Fr. 50.00
Begleitung Fr. 50.00
Betreuung Fr. 50.00

Je nach Zusatzversicherung übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten. Wenn Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und die Kosten für die Haushaltshilfe bewilligt wurden, können Sie die entsprechende Rechnung direkt bei der zuständigen Ergänzungsleistungsstelle einreichen.